Der Gesetzgeber verlangt folgenden Hinweis, dem ich hiermit nachkomme:
Hinweis nach § 3 Heilmittelwerbegesetz
Bei den hier aufgeführten naturheilkundlichen Methoden sowohl diagnostischer als auch therapeutischer Art handelt es sich um Methoden der alternativen Medizin, die wissenschaftlich umstritten und von der Lehrmedizin nicht anerkannt sind. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Therapiemethoden selbst.